| Professionelle
Vertragsberatung für solide und durchdachte Lösungen.
Gehören Sie auch zu den Menschen, die mit Verträgen so wenig
wie möglich zu tun haben wollen?
Leider werden dadurch oft Gestaltungsmöglichkeiten nicht wahrgenommen
und
Chancen vertan!
Nur bei Massengeschäften und Geschäften des täglichen Lebens sind
die Bedingungen eines Vertrages bereits weitgehend vorgegeben, entweder weil
entsprechende gesetzliche
Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzbestimmungen zur Anwendung kommen
und/oder der Geschäftspartner allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet,
die
nicht zur
Disposition
stehen.
Bei komplexeren Geschäften, wie
- Gesellschaftsgründung (Satzung, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag,
etc.)
- Unternehmensnachfolge (Unternehmenskauf-, Unternehmensverkauf-, Übergabevertrag,
etc.)
- geschäftlicher Zusammenarbeit (Kooperationsvertrag, Dienstleistungsvertrag,
etc.)
- Erbfolgeregelung (Unternehmertestament, Erbvertrag, etc.)
ist es dagegen unumgänglich, dass die
Verträge
individuell verhandelt und ausgestaltet werden.
Ausgestaltung und Überprüfung von Verträgen
Eine professionelle
Beratung stellt sicher, dass Ihre Interessen
in den Vertrag Eingang
finden und entsprechend formuliert werden.
Dazu gehört neben der Ausgestaltung von Verträgen und der Überprüfung von
fremden Vertragsentwürfen auch eine Einschätzung, ob die vertraglich vereinbarten
Rechte und Pflichten ausgewogen und umsetzbar sind. Dazu ein Beispiel
aus meiner Praxis:
Franchisevertrag
Im Rahmen eines Gründungsvorhaben wurden mir von den zukünftigen Franchisenehmern
die Vertragsentwürfe des Franchisegebers zur Prüfung vorgelegt. Die Verträge
als
solches waren rechtlich
nicht zu beanstanden. Allerdings stimmte der tatsächliche Rahmen für die geschäftliche
Zusammenarbeit nicht.
Bei genauerer Überprüfung der Szenarien stellte sich
heraus, dass der Franchisegeber überhaupt nicht in der Lage war, dem Vertragspartner
ein bewährtes Geschäftsmodell zur Verfügung zu stellen, sondern die Kooperation
mit den Franchisenehmern erst dazu nutzen wollte, das Geschäftsmodell zu
erarbeiten, und im Übrigen daran interessiert war, Geräte für die Einrichtung
des Franchiseunternehmens
zu verkaufen.
Statt die finalen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu erarbeiten, habe
ich meinen Mandanten schließlich dringend von ihrem Vorhaben abgeraten.
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